§ 1 Wettbewerb
1. Der Wettbewerb „Sparda macht’s möglich“ auf www.sparda-machts-moeglich.de wird im Auftrag des Gewinn-Spar-Vereins im Geschäftsbereich der Sparda-Bank Nürnberg e.V. (im weiteren Verlauf Auftraggeber genannt) von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden vom Auftraggeber ausgelobt.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Krippen, Kitas, Kindergärten, Horte, Grund- und weiterführenden Schulen sowie außerschulische Lernorte aus dem Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Nürnberg eG, die im Sinne des § 52 der Abgabeordnung (außer Nr. 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 23 und 24) selbst gemeinnützig anerkannt sind, einen als gemeinnützig anerkannten Träger- bzw. Förderverein haben oder in kommunaler bzw. kirchlicher Trägerschaft sind, über einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts verfügen sowie eine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen.
3. Der Wettbewerb dauert vom 02.03.2020 bis 09.07.2020 und ist in zwei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase und eine Abstimmungsphase.
4. Ab dem 02.03.2020 findet eine Bewerbungsphase ohne Abstimmfunktion statt, in der Bewerbungen um eine Förderung eingereicht werden können. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Je Einrichtung ist lediglich eine Bewerbung möglich, wobei mehrere inhaltlich zusammenhängende Projekte in einem Profil präsentiert werden können. Nach erfolgter manueller Freischaltung kann für den jeweiligen Teilnehmer mit Beginn der Abstimmungsphase abgestimmt werden. Während der Abstimmungssphase ist es bis zum 30.06.2020 weiterhin möglich Bewerbungen einzureichen.
5. In der Abstimmungsphase vom 15.06.2020, 10 Uhr bis 09.07.2020, 16 Uhr kann pro deutscher Mobilfunknummer einmalig eine SMS mit drei Abstimmcodes angefordert werden. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos. Die Abstimmcodes sind nach Anforderung der SMS für 48 Stunden gültig. Jeder Abstimmcode entspricht einer Stimme, die beliebig auf ein bis drei Teilnehmer verteilt werden kann.
6. Am 09.07.2020, 16 Uhr stehen die Gewinner des Wettbewerbs fest. Die 40 Teilnehmer, die nach Ende der Abstimmung die meisten Stimmen aufweisen, erhalten folgende Förderungen:
- 01.-05. Platz: 4.000 Euro
- 06.-10. Platz: 3.000 Euro
- 11.-20. Platz: 2.000 Euro
- 21.-40. Platz: 1.000 Euro
Bei Stimmengleichheit wird das entsprechende Preisgeld summiert und unter den Teilnehmern mit derselben Stimmenanzahl aufgeteilt. Die nachfolgenden Platzierungen verschieben sich entsprechend um die Anzahl gleichplatzierter Projekte.
Darüber hinaus erhält jeder Teilnehmer ab Platz 41, welcher nach Ende der Abstimmung mindestens 300 Stimmen aufweist, eine Grundförderung in Höhe von 300 Euro.
7. Zusätzlich vergibt eine Jury unabhängig der Platzierung und der Stimmenzahl der Teilnehmer, zusätzliche Förderpreise. Je Kategorie wird ein Preis über 5.000 Euro vergeben. Die drei Kategorien sind „Umwelt schützen und entdecken“, „Gemeinschaft leben und stärken“ und „Talente entdecken und fördern“. Die Bewerber registrieren ihre Projekte bei der Anmeldung für eine Kategorie. Diese kann nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden.
8. Im Falle einer Förderung müssen die Projekte bis zum 30.07.2020 eine Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides ihres zuständigen Finanzamtes sowie die Kontodaten Ihres Vereins, Trägers bzw. Fördervereins einreichen. Geschieht dies nicht fristgemäß, verliert das Projekt den Anspruch auf eine Förderung. Ausgeschlossen ist die Verwendung des Geldes für Gehälter und allgemeine Betriebskosten. Die Spendensumme ist,je nach Auszahlungsdatum, im Zeitraum bis 2021 einzusetzen.
§ 2 Ausschlussgründe für Teilnehmer vom Wettbewerb
1. Teilnehmer, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
2. Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen unter §1 Absatz 2 nicht erfüllen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3. Teilnehmer, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
4. Teilnehmer, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter von Social Value sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
5. Teilnehmer, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
6. Teilnehmer können vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnehmer aus unternehmensspezifischen Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.
§ 3 Verschiebung des Wettbewerbs
1. Wir behalten uns vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann Social Value von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 4 Haftung
1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem vom Auftraggeber gestifteten Gewinn haftet Social Value nicht.
3. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 5 Datenschutz
1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.
2. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die Bewerbenden damit einverstanden, über den Ablauf des Wettbewerbs und über Folgewettbewerbe per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.
3. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Str. 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber Social Value an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de widerrufen werden.
§ 6 Unzulässige Inhalte
1. Die Teilnehmer verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:
- Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
- Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die Teilnehmer zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Teilnehmer diejenigen sind, die das Foto angefertigt haben oder wenn sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt haben. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn die Teilnehmer sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte vom Urheber oder sonstigem Berechtigen eingeholt haben.
2. Im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, werden die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Website entfernt. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an datenschutz@spendenwettbewerb.de.
§ 7 Sonstiges
1. Die Teilnehmer des Wettbewerbs können vom Auftraggeber und Social Value namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Absenden seiner Bewerbung einverstanden.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
5. Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Herr Lukas Dopstadt, Merheimer Str. 81, 50733 Köln siehe auch: socialvalue.de/impressum